Nutzen Sie Beratungszuschüsse für Ihre Unternehmensentwicklung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert seit Jahren Unternehmensberatungen für KMUs mit dem Schwerpunkt „Förderung unternehmerischen Know-hows". Seit Oktober bin ich nach Durchführung eines Prüfungsverfahren als Berater für geförderte Unternehmensberatungen zugelassen. Ich konzentriere mich meinem know how entsprechend auf die Grüne Branche.
Gefördert werden Beratungen für Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören z.B. Beratungen von Unternehmen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung oder zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens (Region) und kann bis zu 80 % und einem maximalen Zuschuß von 3200.- betragen.
Sprechen Sie mich auf Ihre Fördermöglichkeiten an bzw. lassen Sie uns gemeinsam einen Plan machen, wie wir Ihren Betrieb erfolgreich weiter entwickeln können.